46. SEEFELDER FACHTAGUNG
Rückblick & Ausblick
Bericht über die 46. Seefelder Fachtagung
Am 10. und 11. Oktober 2024 fand die 46. Seefelder Fachtagung im Kongresszentrum in Seefeld statt. Am Programm standen aktuelle steuerliche Themenstellungen, die durch die hochkarätig besetzten Vortragenden präsentiert wurden. Das rege Teilnehmerinteresse sowohl in Präsenz als auch per Livestream zeigte, dass diese langjährige, überregionale Veranstaltung der VWT am Puls der Zeit ist.
Der Tiroler Landespräsident der VWT, Mag. Andreas Kapferer, LL.M., eröffnete die Fachtagung und begrüßte die Vortragenden sowie die zahlreichen TeilnehmerInnen vor Ort und im Livestream.
Die Vortragsreihe eröffnete Prof. Dr. Stefan Bendlinger, der über die steuerlichen Folgen des Wegzugs aus Österreich und die (unerwarteten) Folgen referierte. Zunächst wurde ein Überblick über die innerstaatlichen Anknüpfungspunkte für die Besteuerung von natürlichen und juristischen Personen dargelegt. In diesem Zusammenhang betonte Herr Bendlinger die Wichtigkeit des Ortes der Geschäftsleitung bei juristischen Personen, da es sich hierbei um eine der schärfsten Waffe der Finanzverwaltung handelt, um Steuersubstrat nach Österreich zu bringen. Anhand verschiedener Beispiele wurden Fälle dargelegt, welche eine Wegzugsbesteuerung auslösen. Abschließend wurden die Folgen eines Wegzugs aus Österreich und die damit einhergehende „Entstrickungsbesteuerung“ behandelt. Im außerbetrieblichen Bereich ist hierfür die Nichtfestsetzung der Steuerschuld und das Ratenzahlungskonzept vorgesehen. Dementgegen ist im betrieblichen Bereich nur das Ratenzahlungskonzept vorgesehen. In gewohnter Manier ist es Prof. Bendlinger gelungen, komplexe internationale Sacherhalte auf den Punkt zu bringen.
Anschließend gab Mag. Bernhard Kuder einen Einblick in die aktuellen Änderungen der Umsatzsteuer. Es wurden die Neuerungen des Abgabenänderungsgesetzes 2024 und des brandaktuellen Progressionsabgeltungsgesetzes 2025 behandelt. Dabei wurde die neue Leistungsortregelung für virtuelle Leistungen und die damit verbundenen Schwierigkeiten bei Hybrid-Veranstaltungen, sowie die Steuerbefreiung bei Lebensmittelspenden vorgestellt. Eingehend wurde die neue Kleinunternehmerregelung und das damit verbundene EU-Verfahren besprochen. Besonders erwähnenswert ist in diesem Zusammenhang die Erhöhung der innerstaatlichen Umsatzgrenze für Kleinunternehmer auf 55.000 EUR. Im nachfolgenden Themenblock wurde Themen wie das Einwegpfandsystem, Option zur Steuerpflicht bei Untermietverhältnissen und der Nullsteuersatz bei Photovoltaikanlagen behandelt. Abschließend wurde ein Ausblick auf die europäischen Initiativen, die sogenannte MWSt-Reform ViDA (VAT in the Digital Age), präsentiert.
Nach der Mittagspause lieferte der langjährige Vortragende Werner Schmid von der IFA AG einen Überblick über die aktuelle Problematik des leistbaren Wohnbaues und die Vorteile der unterschiedlichen Investitionsmodelle. Anhand zweier Beispiele wurde aufgezeigt, wie die Investitionsmodelle zur Schaffung von leistbarem Wohnbau beitragen.
Nicht nur im Sport, sondern auch im Steuerrecht gibt es Comebacks. Nach letztjähriger Verabschiedung, referierte Univ. Prof. Dr. Nikolaus Zorn in einer neuen Rolle gemeinsam mit Mag. Robert Rzeszut über aktuelle Themen im Verfahrensrecht. Eingehend wurde das Konzept der Selbstbemessungsabgaben und die damit verbundenen Rechtsschutzmöglichkeiten aufgezeigt. Anschließend wurde das Dauerbrennerthema der Wiederaufnahme im Lichte der aktuellen Rechtsprechung behandelt. Weiters wurden die Fallstricke bei der Einreichung von Anbringen und Zustellungen in die Finanzonline-Databox diskutiert. Aufgrund der kürzlich ergangenen Rechtsprechung wurde auf die Wichtigkeit, dass die Einreichung von Anbringen durch die in Finanzonline vorgesehene Spezialfunktion erfolgen muss, hingewiesen. Abschließend wurde die Neuregelung durch das COFAG-Neuordnungs- und Abwicklungsgesetz vorgestellt. Mit 01.08.2024 sind sämtliche Rechte und Pflichten der COFAG aus Förderverträgen auf den Bund übergegangen.
Den letzten Beitrag des Tages lieferte Dr. Irina Prinz mit „Aktuelles zu Lohnabgaben und Sozialversicherung“. Neben Themen wie die Änderung der Sachbezugswerte-Verordnung, Durchrechnungsvereinbarungen mit Überstundenpauschalen und aktuelles zu Geschäftsführern in der Sozialversicherung, wurden die unterschiedlichen Arten von Mitarbeiterbeteiligungen umfassend behandelt. Abgerundet wurde das Programm mit der kürzlich ergangenen Judikatur und aktuellen Gesetzesvorhaben.
Pünktlich ging der erste Vortragstag der Seefelder Fachtagung zu Ende und es folgte anschließend der gesellige Teil mit Einladung zum Cocktailempfang der Gemeinde Seefeld und Abendessen von VWT, Erste Bank und Sparkassen im Hotel EDEN. Neben den Tagungsteilnehmern waren am Abend zahlreiche Vortragende vertreten, um den Tag in angeregter Diskussion ausklingen zu lassen.
Der zweite Veranstaltungstag startete nicht minder spannend. Hofrätin Dr. Edeltraud Lachmayer (VwGH) gab heuer gemeinsam mit dem Vorarlberger KSW-Landespräsidenten, Dr. Jürgen Reiner LL.M. einen Überblick über die höchstgerichtliche Rechtsprechung im Bereich des Abgabenrechts. Im zweiten Teil der Präsentation referierte Mag. Dr. Clemens Endfellner, LL.M. über ausgewählte Entscheidungen des Bundesfinanzgerichts.
Dr. Benjamin Twardosz, LL.M. gab im folgenden Vortrag interessante Einblicken in das Gebührenrecht. Neben einem Überblick zur gebührenrechtlichen Behandlung von Bestandsverträgen erhielten die TeilnehmerInnen ein Update zur Abgrenzung zwischen Präsentations- und Weitergaberecht, Bedingungen und Angebote sowie Glücksverträgen und Leibrentenverträge. Zudem wurde das Thema der Dienstbarkeitsgebühr behandelt. Kritisch wird von Herrn Twardosz die Anwendung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise in der jüngeren Rechtsprechung gesehen. Abschließend wurde die Gebührenerhöhung nach § 9 GebG dargestellt und ob damit verbunden eine Selbstanzeige möglich ist.
Nach der Mittagspause gab Mag. Christian Leitner von der Tiroler Sparkasse Einblicke in die anstehende US-Wahl und ihre potenzielle Auswirkung auf die Kapitalmärkte und die wirtschaftliche Situation in Europa.
Den letzten Fachbeitrag der Tagung übernahm heuer Univ. -Prof. MMag. Dr. Klaus Hirschler, der über aktuelle Themen bei Umgründungen und im Zusammenhang mit Leistungsbeziehungen bei Mitunternehmerschaften referierte. Zunächst wurde ein Überblick über den Wartungserlass 2024 der Umgründungssteuerrichtlinien verschafft. Herr Hirschler betonte die aktuelle Problematik der Dualität von Meldung und Anzeige bei Umgründungen. Anschließend wurde ausführlich das Thema Einlagen und Entnahmen bei Personengesellschaften behandelt. Bei der Übertragung von Wirtschaftsgütern muss bei Einlagen eine Trennung in eine sogenannte Eigenquote und eine Fremdquote erfolgen. Die damit verbundene rechnerische Darstellung der Anschaffungskosten bei Personengesellschaften wurde anhand einiger Beispiele dargestellt. Abschließend wurde die Unterscheidung von Leistungsbeziehungen bei Mitunternehmerschaften im UGB und EStG behandelt. Wie gewohnt ist es Prof. Hirschler exzellent gelungen, einen kompakten Überblick über diese komplexen steuerlichen Fragestellungen zu vermitteln.
Mit aktuellen Themen aus der KSW schloss Mag. Philipp Rath die Veranstaltung. Unter anderem wurde die Änderung des Vorsorgewerks, die geplante Anhebung der Grenzwerte bei den UGB-Größenklassen, die Themen für künftige Steuerreformen und die Umfrageergebnisse der VWT für die anstehende Kammerwahl angesprochen.
Die VWT Tirol darf sich über eine sehr erfolgreiche Tagung 2024 freuen und lädt bereits zur 47. Seefelder Fachtagung am 09. und 10. Oktober 2025 ein.
FOTOS DER VERANSTALTUNG
10. / 11. Oktober 2024