Der große Wandel steht bevor! | Leitartikel WT05 2025

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Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!

In der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung ist in den letzten Jahren eine – nicht allen bekannte – Entwicklung festzustellen, die ein Schwerpunkt in diesem Heft gewidmet ist. Peter Wundsam stellt in seinem Beitrag in diesem Heft fest, dass in den letzten zehn Jahren die Anzahl der Beteiligungen von Private Equity-Fonds an Steuerberatungs- und/oder Wirtschaftsprüfungskanzleien dynamisch gewachsen ist. Dieser Trend mit vielen kleinen Investments wird von größeren Einstiegen in namhafte Gesellschaften überstrahlt und dann regelmäßig in der nicht-österreichischen Presse besprochen.

Beispiele

  • Der Finanzinvestor Cinven hat eine Vereinbarung über eine „strategische Partnerschaft“ mit dem Wirtschaftsprüfer Grant Thornton in Deutschland 1Nach Angaben aus mit der Transaktion vertrauten Kreisen handelt es sich um eine Eigenkapitalbeteiligung. Grant Thornton hat nach eigenen Angaben rund 2.000 Beschäftigte an zehn deutschen Standorten, darunter 164 Partnerinnen und Partner.
  • Im Dezember 2024 hatte Cinven bereits Grant Thornton UK übernommen.2Dies war die Vorlage für den Schritt in Laut „Financial Times“ gab es für Grant Thornton Deutschland auch eine alternative Übernahmemöglichkeit durch Grant Thornton US. Bei Grant Thornton in den USA und auch Irland ist bereits New Mountain Capital investiert.
  • Der US-Private-Equity-Fonds KKR hat sich an der Finanzierung der ETL-Gruppe aus Essen in Deutschland beteiligt, die mehr als 1.500 Steuerkanzleien in Deutschland umfasst.3Die ETL AG mit Sitz in Essen und Berlin ist Marktführer im Bereich Steuerberatung und gehört zu den Top 5 der Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften in Deutschland. Die Unternehmensgruppe erwirtschaftet mit ihren Geschäfts-bereichen Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung, Rechtsberatung, Unternehmensberatung und IT einen Gruppenumsatz in Deutschland von über 1,4 EUR. Insgesamt arbeiten über 14.300 Mitarbeiter: innen – darunter mehr als 1.500 Steuerberater:innen, Rechtsanwältinnen, Wirtschaftsprüfer: innen und Unternehmensberater: innen unter dem Dach der ETL-Gruppe.
  • Der Schweizer Assetmanager Partners Group hat mit seiner Unternehmensgruppe Afileon inzwischen 20 größere Steuer-kanzleien in Deutschland erworben. Die Dachmarke Afileon soll Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung deutlich effizienter als die Konkurrenz Für 2027 sind 500 Mio. EUR Umsatz angepeilt.4

Motive

Alle diese Einstiege zeigen, dass Private Equity-Fonds Interesse an der Dynamik in der Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung haben. Die Argumente, die in diesem Zusammenhang aufgezählt werden, um einen Einstieg zu begründen, sind die anstehenden Herausforderungen in der Künstlichen Intelligenz und in der Digitalisierung. Diese wesentlichen Änderungen, die Potenzial für eine Disruption haben, können nicht aus dem Cashflow des laufenden Betriebs gestemmt werden, sondern benötigen zusätzliche Finanzierungsquellen.

„In Zukunft wird die Digitalisierung unter Einsatz künstlicher Intelligenz die Beraterbranche stark verändern“, wird Anwalt Christian Alexander Mayer von der Kanzlei Noerr zitiert. „Zum einen brauchen Unternehmensberatungen hohe Investitionen in KI, um im Wettbewerb bestehen zu können. Zum anderen verschwimmen zusehends die Grenzen zwischen Beratungs- und Softwaregeschäft.“5

Es werden in verschiedenen Regionen synchrone Transaktionen durchgeführt, sodass in jeder größeren Stadt eine Kanzlei erworben wird und damit eine räumliche Parallelschaltung von mehreren Einheiten erfolgt. Diese Strategie heißt auch „Buy & Build“-Strategie. Die Privat Equity-Fonds fügen die erworbenen Kanzleien zu größeren Gruppen unter einer gemeinsamen Dach-gesellschaft zusammen. Die Dachgesellschaft bzw. -marke übernimmt dabei zentrale Aufgaben wie Recruiting, Software und IT, Compliance und Branding. Durch die Vereinheitlichung von Prozessen und Software werden die Kosten der Gruppe gesenkt und so der Wert der Beteiligungen gesteigert.6

Ein weiterer Punkt für den Einstieg von Private Equity-Fonds ist die Erwartungshaltung mancher Senior Partner, ihr Lebenswerk bei Pensionsantritt zu „vergolden“. Den gedachten Kaufpreis können junge Kolleginnen und Kollegen oft nicht stemmen, so dass ein alternativer Verkauf an einen anderen Partner höchst interessant erscheint. So werden in den erwähnten Quellen Vergütungen für die ausscheidenden Partner mit bis zu 200 % des Umsatzes genannt! Damit ist aber auch für jeden Berufs-angehörigen klar, dass bei dieser Größenordnung der Ablöse die Versuchung für jeden Senior Partner groß ist, dieser Verlockung nachzugeben.

Konstruktion

Wie geht nun der Einstieg vonstatten: Vor allem in Deutsch-land erfolgt der Einstieg über die Zwischenschaltung von Berufsgesellschaften (StB- und/oder WP-Gesellschaften), die in Luxemburg oder Belgien domiziliert sind. Diese neuen Holdinggesellschaften sind nach dem jeweiligen Landesrecht als Berufsgesellschaft registriert und können damit als Berufsangehörige Anteile an deutschen Berufsgesellschaften erwerben. Die deutsche Wirtschaftsprüferkammer und die deutschen Steuerberaterkammern prüfen nur die Berufsberechtigung der direkten Eigentümer der deutschen Berufsgesellschaft. Die dahinter liegenden Eigentümer der ausländischen Holdinggesellschaften werden nicht geprüft. Somit können die Grenzen für den Erwerb durch Berufsfremde derzeit legal umgangen werden.

Personen, die nicht selbst Steuerberater oder eine Steuerberatungsgesellschaft sind, dürfen in Deutschland eine Minderheitsbeteiligung (also bis 49,9 %) halten. Deutsche Wirtschaftsprüfungsgesellschaften können zudem bis zu 75 % im Eigentum von EU- oder EWR-Abschlussprüfergesellschaften stehen und schließlich muss nur die Hälfte der Gesellschafter auch aktiv in der Gesellschaft tätig sein.

Das aktuelle Fremdbesitzverbot kann daher durch die Einschaltung von Zwischengesellschaften umgangen werden. Die Grenze sind die erwähnten 49,9 % für Steuerberatungsgesellschaften und von 75 % für WP-Gesellschaften, da hier die EU-Abschluss-prüfer-Richtlinie mehr Möglichkeiten zugesteht.

Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in Düsseldorf sieht die Diskussion differenziert und will auch einen weiteren Punkt in die Diskussion einbringen. Laut IDW ist zwar europarechtlich „die unmittelbare Beteiligung von reinen Finanzinvestoren an Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in bestimmten Grenzen zu-lässig“, wie der Berufsverband erklärt. „In Deutschland ist dies indes nicht zulässig“, sagt IDW Vorstandssprecherin Melanie Sack.7

Gemäß § 28 der deutschen Wirtschaftsprüferordnung (dWPO) können Gesellschafter ausschließlich Berufsangehörige, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, EU-Abschlussprüfer oder andere Personen sein, mit denen Wirtschaftsprüfer ihren Beruf gemeinsam ausüben dürfen. Das IDW spricht sich dafür aus, den Gesellschafterkreis von Wirtschaftsprüfungsgesellschaften zu-mindest um sogenannte „mitarbeitende Experten“ zu erweitern. Dies könnten etwa Spezialisten für Nachhaltigkeit oder Digitalisierung sein.

Damit würde das Fremdbeteiligungsverbot auf Ebene der Gesellschafter mit der Mitarbeit von berufsfremden Experten auf der Ebene der Geschäftsführung vermischt bzw. wird hier versucht, einen politischen Kompromiss vorzubereiten.

Ein aktuelles Gesetzgebungsverfahren (vgl. dazu unten) spaltet die Gemüter in Deutschland: Die Überarbeitung des Steuerberatungsgesetzes entpuppt sich bei näherem Blick auf den Referentenentwurf als Vorschlag, der Beteiligungen von Private Equity-Investoren an Steuerberatern den Riegel vorschieben würde. Aktuelle Stellungnahmen zeigen aber ganz unterschiedliche Reaktionen.

Exit-Szenario für PE

Wie sieht nun das Exit-Szenario für den Private Equity-Fonds aus? Nach den vorliegenden Meldungen ist der Private Equity-Fonds nicht an einer „ewig andauernden“ Beteiligung an der Steuerberatungsgesellschaft interessiert, sondern soll vielmehr nach drei bis fünf Jahren die Beteiligung wieder verkauft wer-den. Dann stellt sich die Frage, an wen diese Beteiligung verkauft werden kann. Entweder an einen weiteren, zweiten Private Equity-Fonds, der in einer zweiten Stufe wieder mehrere Einheiten erwirbt und ein erneutes Exit-Szenario entwickelt, oder an einen strategischen Investor, der der durch den Zukauf anorganisch wachsen will. Dieser strategische Investor kann durch den Zu-kauf seine Position am Markt deutlich verbessern. Naheliegend wäre, dass eine internationale Gesellschaft der „next 10“ vom Private Equity-Fonds einen neu zusammengestellten Kanzleiverbund kauft, um somit in die Gruppe der Big Four aufzurücken.

Ein anderes Szenario für einen strategischen Investor wäre im Bereich der mittelgroßen Netzwerke, indem Landesgesellschaften durch Vorschalten der PE-Fonds Kanzleien in noch nicht abgedeckten Regionen kaufen und dann eine flächendeckende Präsenz für ein neues Netzwerk erlangen.

Ein weiteres Szenario ist, dass die vom PE-Fonds erworbenen Kanzleien dermaßen strukturiert werden, dass durch einen Gleichlauf in der Organisation mittels neues IT-Systems oder durch einheitliche Buchhaltung und Gehaltsabrechnung Effizienzgewinne erzielt werden können. Diese können dann am Markt durch geringere Preise ausgespielt werden. Schlussendlich könnten sie dann wieder von einem strategischen Investor er-worben werden, der auf kostengünstige Produkte setzt oder das Preisniveau wieder anzuheben versucht.

Nicht genannt in den bisherigen Beispielen habe ich den in meinen Augen sehr plausiblen Verkauf der Anteile an dem neuen Kanzleiverbund durch den Private Equity-Fonds an einen strategischen Investor aus dem Bereich der IT, zum Beispiel an Software-Hersteller aus den USA oder auch große europäische Marken. Diese Investoren bekommen damit direkten Zugang zu ihren Endanwendern und können durch noch schnellere Umsetzung von neuen Ideen einen Wettbewerbsvorteil im Vergleich zu den anderen Software-Unternehmen lukrieren. Es wäre auch eine Möglichkeit, dass ein internationaler Informationsanbieter oder ein Kreditschutzverband oder eine ähnliche Organisation den Kanzleiverbund des Private Equity-Fonds erwirbt, um quasi aus der zweiten Reihe in die erste Reihe der Marktteilnehmer vorzu-rücken. Im Bereich des Rechnungswesens, wo heute bereits auch gewerbliche Unternehmen tätig sind, können durch Skalierung Größeneffekte und Effizienzsteigerungen erzielt werden. Auf die-se Weise können auch zusätzliche Marktanteile erworben werden.

Alles in allem führen die Exit-Szenarios der Private Equity-Fonds aber zu größeren Einheiten am Markt und damit zu einem weiteren Wachstum der dominanten Gesellschaften. Ob der Wettbewerb damit noch intensiver wird oder am Ende doch aus-geschaltet wird, kann noch nicht eingeschätzt werden. In jedem Fall sehe ich letztlich aber auch ein Einschreiten der Bundeswettbewerbsbehörde als möglich an, sollte die Marktkonzentration zu groß werden.

Wie geht es weiter?

Das Thema wird aktuell in Deutschland intensiv diskutiert, ist jedoch in Österreich noch komplett unbeachtet. In Deutschland wurde die Diskussion im Sommer 2025 bereits konkreter, da aktuell eine Novelle des deutschen Steuerberatergesetzes ansteht.

Die deutsche Bundessteuerberaterkammer (dBStBK) bezieht in ihrer Stellungnahme an das Bundesministerium der Finanzen (dBMF) klar Position: „Das Fremdbesitzverbot, nach dem rein externe Kapitalgeber wie Banken und Finanzinvestoren nicht Gesellschafter einer steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaft sein dürfen, ist für die Unabhängigkeit des steuerberaten-den Berufs und die Stellung des Steuerberaters als unabhängiges Organ der Steuerrechtspflege unverzichtbar“, heißt es in einem Schreiben, das auch der KSW zugesendet wurde. Die dBStBK verweist auch auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, in dem das Fremdbesitzverbot mit Blick auf Kanzleien als europa-rechtskonform bestätigt wurde.8

Der neue deutsche Referentenentwurf des dBMF will diese mittelbare Beteiligung unterbinden, indem er vorschlägt, dass künftig bei mehrstöckigen Beteiligungsstrukturen die Gesellschafter auf jeder Ebene die Voraussetzungen des deutschen Steuerberatungsgesetzes erfüllen müssen – eine Hürde, an der Finanzinvestoren scheitern könnten. Die dBStBK hingegen sieht darin einen „gelungenen und konsistenten Regelungsvorschlag“. Sie begrüßt es, dass der Entwurf mit Blick auf mittelbare Beteiligungen „für Rechtsklarheit sorgen und damit das bestehende Fremdbesitzverbot absichern will“. Die dBStBK sorgt sich um mögliche Einflussnahme durch Finanzinvestoren. „Wer Kapital investiert, erwartet Gegenleistungen, oftmals in Form von strategischem Einfluss auf Geschäftsentwicklung, Personalpolitik und Investitionsentscheidungen.“

Das IDW hingegen sieht die Unabhängigkeit – auch bei Einstieg von Fremdinvestoren – als nicht gefährdet an, da die Unabhängigkeit von Wirtschaftsprüfern durch die strengen berufs-rechtlichen Vorgaben sichergestellt wird. Zudem müssten die Berufsangehören interne Qualitätssicherungssysteme schaffen, die gewährleisten, dass die Berufspflichten eingehalten werden.

In Deutschland ist diese Diskussion jüngst auch in der Bundes-regierung angekommen: Anfang August versuchte das deutsche Bundesfinanzministerium (SPD), ein Gesetz durchzubringen, mit dem das Fremdbesitzverbot für Steuerberatungsgesellschaften deutlich verschärft werden würde (siehe oben). Doch dieser Referentenentwurf hat es trotz Änderungen nicht in die Ende Oktober geplante Abstimmung im Bundeskabinett geschafft, schreibt das Handelsblatt am 5.11. Ob die Reform nun, wie ange-strebt, Ende November zur Vorlage kommt, ist offen, denn dieser Gesetzesentwurf ist auf Bedenken des deutschen Bundeswirtschaftsministeriums (CDU) gestoßen – und auch auf massive rechtliche Vorbehalte. Wie das Handelsblatt weiterschreibt, wird der Dissens in der Bundesregierung bestätigt. Wirtschaftsministerin Katherina Reiche soll sich für die Beteiligungsmöglichkeiten von Finanzinvestoren ausgesprochen haben und ein Komplett-verbot beim Fremdbesitz ablehnen.

Und in Österreich?

In Österreich ist die Diskussion erst am Beginn. Es gibt auch Bei-spiele aus anderen Berufen, so wie zum Beispiel bei den Laboren für Blutuntersuchung, bei den Tierpraxen, bei den Augenpraxen und bei den Apotheken, wo Investoren aus dem Ausland versuchen, durch den Zukauf von Beteiligungen auch eine Vertriebs-struktur für ihre Produkte zu entwickeln. Dadurch entsteht eine gewisse Marktmacht und eine anschließende Konzentration im Markt auf wenige große Player ist regelmäßig zu bemerken.

Der Einstieg eines Investors bewirkt meiner Meinung nach je-doch eine gravierende Änderung der Kultur des Unternehmens. Aufgrund der hohen bezahlten Preise für den Einstieg werden die Private Equity Fonds quasi gezwungen, die Organisation der erworbenen Kanzleien erheblich zu verschlanken, effizienter zu gestalten und wird insgesamt ein enormer Druck auf die Ergebnisse ausgeübt werden. Die (Junior-) Partner, die noch in der Kanzlei verblieben sind, werden zu abhängigen Geschäfts-führern oder leitenden Mitarbeitern. Das Klima bzw. die Unternehmenskultur wird sich a la longue von einem Freien Beruf zu einem Industriebetrieb wandeln. Das wird nicht vom ersten Tag an passieren, aber allmählich wird die Struktur der erworbenen Kanzlei umgebaut werden. Und es wird nicht jeden persönlich treffen, aber grundsätzlich sehe ich schon das Ende des Freien Berufes der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Die Industrialisierung der Beratung (und Prüfung) steht vor der Tür!

Ich hoffe, ich habe Ihnen einen ersten Problemaufriss dargelegt und freue mich auf Ihre Meinung. Schreiben Sie uns ihre persönliche Wahrnehmung und Ihre Einschätzung der Herausforderungen, die sich daraus ergeben. Wir beobachten auf jeden Fall die weitere Entwicklung in Deutschland genauestens und halten Sie auf dem Laufenden.

Noch ein Tipp: Die Marktforscher von Lünendonk & Hossenfelder in Deutschland haben das Dilemma gut und überspitzt zusammengefasst – „Berufsangehörige ohne Kapital und Technologie treffen auf Kapital und Technologie ohne Berufsrecht.“

Ihr Philipp Rath

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