Die Betriebsstätte in der Praxis des internationalen Steuerrechts

Die Betriebsstätte in der Praxis des internationalen Steuerrechts
EVENTDATUM & UHRZEIT:
Mittwoch, 26. August 2026
10:00 – 12:00 Uhr
Seminarinhalte:
– Die Relevanz der Betriebsstätte im Steuerrecht
– Rechtsgrundlagen im nationalen und im DBA-Recht
– Die Betriebsstätte im DBA-Recht
o Feste Geschäftseinrichtungen
o Dienstleistungsbetriebsstätten
o Homeoffice-Betriebsstätten
o Bau- und Montagebetriebsstätten
o Abhängige und unabhängige Vertreter
o Sonderregelungen in den österreichischen DBA
o Ausnahmen vom Betriebsstättenbegriff
– Die neueste Rechtsprechung zur Betriebsstätte
– Ergebnisabgrenzung und Gewinnermittlung
– Empfehlungen zur Vermeidung ungewollter Betriebsstätten
Vortragender:
Senior Partner, ICON Wirtschaftstreuhand GmbH
Thema
Der Begriff der Betriebsstätte ist im Bereich der internationalen Unternehmensbesteuerung ein zentrales Element und entscheidend dafür, ob neben dem Ansässigkeitsstaat des Unternehmers auch ein anderer Staat dessen Gewinne (zumindest anteilig) besteuern darf. Im Lichte der sich verändernden Formen internationaler Unternehmenstätigkeit, der Zunahme des Dienstleistungssektors und der Digitalisierung von Geschäftsabläufen, die in den Marktstaaten keiner physischen Präsenz bedürfen, wurde auch der Betriebsstättenbegriff durch die Arbeiten von OECD, UN, durch Rechtsprechung und Verwaltungspraxis neu interpretiert. Informieren Sie sich über die aktuellen Rahmenbedingungen der Betriebsstättenbesteuerung. Ausgehend von den Rechtsgrundlagen des Betriebsstättenbegriffs bis zur Betriebsstätten-Ergebnisermittlung im In- und Ausland.
Teilnahmegebühr:
€ 195,00 plus 20 % USt
Verbindliche Anmeldung unbedingt mit persönlicher E-Mail Adresse des Teilnehmers erforderlich!
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Interessant für:
WirtschaftsprüferInnen
SteuerberaterInnen
BerufsanwärterInnen
BilanzbuchhalterInnen
Freie Berufe
Stornobedingungen
Die Anmeldung zu einem kostenpflichtigen Online-Seminar ist verbindlich.
Der Rücktritt ist bis zu 3 Werktage vor dem Termin kostenlos möglich. Bei späterer Stornierung der Buchung wird die komplette Seminar-Gebühr fällig.
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