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Die Homeoffice-Betriebsstätte im OECD-Musterabkommen 2025

Die Homeoffice-Betriebsstätte im OECD-Musterabkommen 2025
EVENTDATUM & UHRZEIT:
Mittwoch, 18. Februar 2026
10:00 bis 12:00 Uhr
Seminarinhalte:
– Telearbeit im OECD-Musterabkommen 2017
– Die bisherige österreichische Verwaltungspraxis
– Die Regelung zu Homeoffice-Betriebsstätten in ausgewählten Staaten
– Telearbeit im OECD-Musterabkommen 2025
– Checklist zur Risikobeurteilung
Referenten:
Senior Partner, ICON Wirtschaftstreuhand GmbH
Teilnahmegebühr:
€ 195,00 plus 20 % USt
Verbindliche Anmeldung unbedingt mit persönlicher E-Mail Adresse des Teilnehmers erforderlich!
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Thema
Während in der Vergangenheit die Tätigkeit von Arbeitnehmern an einem von Unternehmensstandort abweichenden Ort die Ausnahme war, hatte die CORONA-Pandemie zur Folge, dass Arbeitnehmern oder anderen von einem Unternehmen abhängigen Personen vermehrt ermöglicht wurde „remote“ zu arbeiten. Sei es von zu Hause aus, im Ferienhaus, in der Gartenhütte oder als digitaler Nomade an einem Palmenstrand. Für den Unternehmer ist damit das Risiko der Betriebsstättenbegründung verbunden, mit der Folge meist unerwarteter zusätzlicher administrativer Belastungen. Mangels internationaler Vorgaben waren die Zugänge einzelner Staaten zu dem Thema höchst unterschiedlich. Mitte November 2025 hat der Rat der OECD ein Update zum OECD-Musterabkommen 2025 verabschiedet, und darin umfassend zur Frage der Begründung von Betriebsstätten durch grenzüberschreitende Telearbeit Stellung genommen. Die österreichische Bundesregierung hat sich bereits dazu bekannt, den Vorschlägen der OECD zu folgen. Informieren Sie sich kurz und kompakt über die neuen abkommensrechtlichen Rahmenbedingungen.
Interessant für:
WirtschaftsprüferInnen
SteuerberaterInnen
BerufsanwärterInnen
BilanzbuchhalterInnen
Freie Berufe
Stornobedingungen
Die Anmeldung zu einem kostenpflichtigen Online-Seminar ist verbindlich.
Der Rücktritt ist bis zu 3 Werktage vor dem Termin kostenlos möglich. Bei späterer Stornierung der Buchung wird die komplette Seminar-Gebühr fällig.
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